Montag, 30. Juni 2014

Heute (30.06.2014) ist der Preußische Monatsbrief für Juli 2014 erschienen.

http://preussische-monatsbriefe.de/pdf/Juli_2014.pdf 

Preußische Monatsbriefe Juli 2014

Einige Inhalte des Juli-Angebotes:
- Offene Worte von Willy Wimmer zu Ukraine, Russland und Krim
- Erinnerung an Friedrich des Großen Schlacht bei Zonrndortf
- 20. Juli 1944 - die gescheiterte Wende
- Preußische Daten: Attentat auf Bismarck
- Patrioten-Passagen: Spengler, Eisner, Klemperer
- Aus dem Tagebuch ( Teil V ) eines Musketiers im Ersten Weltkrieg

http://preussische-monatsbriefe.de/pdf/Juli_2014.pdf

Hier gibt auch die Möglichkeit den Preußischen Monatsbrief Kostenfrei zu Abonieren:
http://www.preussische-monatsbriefe.de/anmeldung

Das Archiv findet man unter:
http://www.preussische-monatsbriefe.de/archiv

Montag, 9. Juni 2014

55 Millionen Autos in der BRD – und keiner ist Eigentümer seines Wagens?


In der BRD waren im Januar 2008 laut Kraftfahrt-Bundesamt 55 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen.
Eine ganze Menge, mehr als jeder zweite Bürger hat also ein Auto.

Hat er, gehört ihm, hat er geleast oder gemietet.
Gehört uns unser Auto wirklich? Wir haben es bezahlt, natürlich.
Oder gibt es hier einen schier unglaublichen Haken, den die meisten noch gar nicht gesehen haben?
Haben Sie für Ihr Auto bereits die Zulassungsbescheinigung Teil II oder noch den alten Fahrzeugbrief ?

Wenn Sie eine Zulassungsbescheinigung haben, dann lesen Sie einmal im oberen Abschnitt den Text genau durch.

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."

Aha. Ich habe zwar ein Auto, habe es bezahlt und es gehört eigentlich mir. Aber diese Bescheinigung sagt, ich sei nicht der Eigentümer?
Aber ich habe doch bei der KFZ-Anmeldung das Auto auf meinen Namen angemeldet und durch Besitz der Papiere nachgewiesen, dass es mir tatsächlich gehört?
Die Frage ist, wer ist dann der Eigentümer, wenn nicht ich?
Ganz banal könnte man sagen, dass man dann eben andere Unterlagen zum Eigentumsnachweis benötigt. Reicht dafür ein Kaufvertrag?
Der TÜV NORD sagt: 

Analog zum Fahrzeugbrief sollten Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht im Fahrzeug aufbewahren, obwohl der Inhaber der Bescheinigung nicht als Eigentümer ausgewiesen wird.

Wir empfehlen Ihnen, Fahrzeugrechnungen und -Kaufverträge als ergänzenden Eigentumsnachweis besonders sorgsam zu verwahren.

Als ergänzenden Eigentumsnachweis? Ja wieso ergänzend? Wenn doch die Zulassungsbescheinigung das gar nicht beweist?

Auch einige Foren befassen sich mit diesem Thema. Eine interessante Situation – durch einen Unfall aufgedeckt – wird hier geschildert:

Nur der eingetragene Halter ist in Eigentümerstellung.

Der alte Fahrzeugbrief dagegen stellte unmissverständlich klar, wem das Auto gehörte:
Dem Besitzer des Papiers.

Betrachtet man diesen seltsamen Sachverhalt einmal aus einer anderen, der gesetzlichen Perspektive, dann stellt sich heraus, dass da noch ganz andere Dinge eine Rolle spielen. Vielleicht wissen Sie als aufgeklärter Mensch, dass die SHAEF-Gesetze der Alliierten, der Besatzer von Deutschland, immer noch gelten. Unser Land ist nach wie vor besetzt, was man unschwer an den 75.000 US-Soldaten erkennen kann.

Eines dieser SHAEF-Gesetze behandelt die Sperre und die Kontrolle von Vermögen: SHAEF-Gesetz Nr. 52. Zitat:

Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme (…) durch die Militärregierung unterworfen.

Ganz klar wird hierbei meiner Ansicht nach nicht, wer nun mit seinem Vermögen den Alliierten unterworfen wird und wer nicht.

Dies alles wirkt extrem seltsam und scheint beabsichtigt zu sein, denn man hätte die Sache auch deutlich klarer formulieren und darstellen können. Da die BRD real sowieso nicht mehr existiert, ist es zudem fraglich, wer hier gegen wen was rechtlich korrekt durchsetzen könnte. Es wird also von jedem einzelnen abhängen, was er daraus macht. Machen Sie was draus!

Geteilt von:  http://www.wahrheiten.org/blog/2008/12/12/55-millionen-autos-in-der-brd-und-keiner-ist-eigentuemer-seines-wagens/

Urteil Bundesverfassungsgericht 1991: Der Einigungsvertrag ist nichtig



Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….
unvereinbar und nichtig.


Hier ist es nachzulesen. www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl191s1215b.pdf%27%5D&wc=1&skin=WC#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl191s1215b.pdf%27%5D__1376388761374 




Was bedeutet dies?

Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F – alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. 

Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. 

Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.
Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland. Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlaß und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen. 

Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

Welche Folgen ergeben sich daraus?
  • Die Bürger der ehemaligen DDR sind somit keine vermeintlichen Bundesbürger
  • Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR/Mitteldeutschland darf kein Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, dies ergibt sich aus Artikel 20 Abs.3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden)
  • Allen vermeintlichen BRD-Behörden auf dem Gebiet von Mitteldeutschland fehlt jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln
Somit kann vom Volk Mitteldeutschlands auch keine Bundesregierung gewählt werden!

Quellen:

Frohe Pfingsten . . .


Samstag, 7. Juni 2014

Gorbatschow: USA haben Vereinbarung über Verzicht auf Osterweiterung gebrochen ...


15:24 07/06/2014
MOSKAU, 07. Mai (RIA Novosti).
Michail Gorbatschow, Ex-Präsident der Sowjetunion, ist der Ansicht, dass die USA durch die Nato-Erweiterung in Zentral- und Osteuropa gegen frühere Vereinbarungen verstoßen haben.
Bei den Verhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands im Februar 1990 hatte die Nato versprochen, sich nicht nach Osten zu erweitern. Seit dieser Zeit sind zehn europäische Länder, darunter die baltischen Ex-Sowjetrepubliken Estland, Lettland und Litauen, in das nordatlantische Verteidigungsbündnis aufgenommen worden.

„Kann man sich etwa vorstellen, dass (Georgiens Ex-Präsident Michail) Saakaschwili den Krieg vom Zaun gebrochen hätte? Dass er gegen Russland vorzustoßen versuchte, bedeutet, dass ihm Hilfe versprochen worden war“, sagte Gorbatschow am Samstag im russischen Fernsehen.

„Das heißt, dass gerade Amerika begonnen hat, die Vereinbarungen zu brechen, auf deren Grundlage man eine andere Welt hätte aufbauen können.“
„Es gibt eine faire Politik und eine Betrugspolitik“, äußerte Gorbatschow auf die Frage, ob er sich von den westlichen Partnern hintergangen fühle.

Quelle: http://de.ria.ru/politics/20140607/268706913.html


Entwicklung der NATO

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/NATO


10 Gebote des deutschen Volkes

1. Du sollst nur Gott allein fürchten, sonst nichts
auf dieser Welt.

2. Du sollst nicht leichthin Reden führen -
Dein Wort sei Wahr - Dein Handschlag ein Eid.

3. Du sollst die Tage wichtiger deutschvölkischer
Geschehnisse festlich begehen und deren
Urhebern dankbar gedenken.

 4. Du sollst deine Altvordern achten und lieben,
ihre Eigenart nachtun, ihre Tugenden pflegen.


5. Du sollst deinen Nacken steif halten, nicht
wanken und weichen vom Rechte deines Volkes.


6. Du sollst dich, dein Haus, deine Sippe
reinhalten vor Fremdlingen und keine
Gemeinbürgschaft halten mit ihnen.


7. Du sollst keine fremdländischen Sitten und
Gebräuche nachahmen, weder in Schrift, noch
Sprache, noch in Taten.


8. Du sollst stolz sein auf deine deutsche Abkunft
und diese jederzeit betätigen zum Ruhme und zur
Ehre deines Stammes.


9. Du sollst nicht begehren nach Gut, Ehren und
Auszeichnungen auf Kosten deutscher Eigenart
und der Freiheit deines Volkes.


10. Du sollst opferwillig und arbeitsfreudig sein
zum Wohle deines angestammten Volkes, seiner
Grösse und Unbezwinglichkeit.